Schliesslich habe die Beschwerdeführerin dem Gemeinderat mit Schreiben vom 10. Januar 2023 erklärt, sie würde auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde verzichten, wenn dieser (ausdrücklich) bestätige, sämtliche den Betrag von Fr. 20'000.00 bis Fr. 25'000.00 übersteigende Kosten zu übernehmen. Mit Beschluss vom 23. Januar 2023 habe der Gemeinderat lediglich auf das Erschliessungsfinanzierungsreglement verwiesen; eine verbindliche Bestätigung bezüglich Kostenübernahme sei nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund sei ein Rechtsstreit über die Kostenbeteiligungspflicht vorprogrammiert.