Zudem sei mit Kosten von schätzungsweise Fr. 10'000.00 für die Baubewilligung, die Projektierung, die Vermessung der Leitungen nach Fertigstellung, das Erstellen des Entwässerungsplans und den Anschluss der Leitung an die bestehende Kanalisation gemeindeseitig zu rechnen (vgl. Verwaltungsgerichtsbeschwerde, S. 10 ff.). Insgesamt sei – selbst unter Berücksichtigung der Kostenbeteiligung durch die Gemeinde und unter Ausschluss gewisser Kostenpositionen – mit Kosten von mindestens Fr. 56'691.00 bis Fr. 61'691.00 zu rechnen, welche die Beschwerdeführerin zu tragen hätte.