Vor dem Hintergrund, dass ihr nach aktueller Einschätzung mindestens drei Eigentümer ein Durchleitungsrecht zu erteilen hätten, beliefen sich die Kosten für die Dienstbarkeiten auf insgesamt Fr. 8'875.50. Sodann seien Kosten für die allfällige Erstreitung der Durchleitungsrechte von mindestens Fr. 5'000.00 zu berücksichtigen. Zudem sei mit Kosten von schätzungsweise Fr. 10'000.00 für die Baubewilligung, die Projektierung, die Vermessung der Leitungen nach Fertigstellung, das Erstellen des Entwässerungsplans und den Anschluss der Leitung an die bestehende Kanalisation gemeindeseitig zu rechnen (vgl. Verwaltungsgerichtsbeschwerde, S. 10 ff.).