Konkret falle nach den Entschädigungsansätzen für Schächte und erdverlegte Leitungen in landwirtschaftlichem Kulturland für eine Dauer von 50 Jahren und eine Leitungslänge von 350 m eine Dienstbarkeitsentschädigung von mindestens Fr. 2'047.50 an. Hinzu kämen Notar- und Grundbuchkosten von ungefähr Fr. 2'000.00, eine Umtriebsentschädigung von Fr. 133.00 und eine pauschale Entschädigung für die persönliche Teilnahme an der Beurkundung von Fr. 143.00 pro Dienstbarkeitsvertrag.