Die Kosten für eine mechanisch-biologische Einzelkläranlage würden ca. Fr. 20'000.00 bis Fr. 25'000.00 betragen. Entsprechend seien vorliegend von den ermittelten Baukosten (Fr. 63'323.00) nur Fr. 20'000.00 bis Fr. 25'000.00 als Kostenposition der Beschwerdeführerin in der Zumutbarkeitsprüfung zu berücksichtigen. Hinzu komme die Anschlussgebühr von Fr. 9'528.00. Zusammenfassend sei demgemäss mit von der Beschwerdeführerin effektiv zu tragenden Kosten von insgesamt Fr. 29'528.00 bis Fr. 34'528.00 zu rechnen (vgl. angefochtener Entscheid, S. 7).