Hinzu kämen Kosten für den Elektriker und die Koordination der Bauleitung von Fr. 6'015.00. Vorliegend bestehe kein Grund, die durch fachkundige Unternehmen erstellten Offerten in Frage zu stellen (vgl. angefochtener Entscheid, S. 7). Allerdings gingen Mehrkosten, welche die Aufwendungen für eine mechanisch-biologische Einzelkläranlagen überstiegen, nach Ziffer I des Anhangs "Finanzierung der Entwässerungsanlagen" des Erschliessungsfinanzierungsreglements zulasten des Rechnungskreises Abwasser der Gemeinde. Die Kosten für eine mechanisch-biologische Einzelkläranlage würden ca. Fr. 20'000.00 bis Fr. 25'000.00 betragen.