2.4.5. 2.4.5.1. Betreffend die tatsächlichen Kosten des Kanalisationsanschlusses für die Liegenschaft der Beschwerdeführerin erwog die Vorinstanz, es sei mit einer Anschlussgebühr von mindestens Fr. 13'612.00 zu rechnen. Diese sei – dem Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen (Erschliessungsfinanzierungsreglement) der Gemeinde R._____ (gültig ab ______2020) entsprechend – um 30 % auf Fr. 9'528.00 zu reduzieren. Sodann seien die Kosten für die Vermessung des Wohnhauses bzw. der Pläne in der Höhe von Fr. 8'288.00 in der Berechnung der Anschlussgebühr nicht zu berücksichtigen;