Umstritten ist dagegen die Frage, was als vergleichbarer Anschluss innerhalb der Bauzone gilt (vgl. Art. 12 Abs. 1 GschV). Nach der aktuellen Praxis des BVU, Abteilung für Umwelt, welche bei der Genehmigung von Abwasseranlagen ausserhalb der Bauzone als kantonale Fachstelle auftritt, ist – dem Leitfaden des VSA entsprechend – von einem Referenzwert von Fr. 8'400.00 auszugehen. Diese Einschätzung erscheint nachvollziehbar und vertretbar, namentlich auch im Lichte der Teuerung und unter Berücksichtigung der gesamtschweizerischen Rechtsprechung.