Sodann kam das Verwaltungsgericht des Kantons Bern mit Urteil vom 20. Juni 2008 zum Schluss, dass Anschlusskosten von Fr. 8'400.00 pro EGW grundsätzlich noch zumutbar seien (BVR 2008, S. 452). Am 16. September 2009 entschied die Mehrheit des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau, dass Anschlusskosten von Fr. 7'667.00 bis Fr. 8'250.00 für einen landwirtschaftlichen Betrieb – welcher über die erforderliche Infrastruktur zur sachgemässen Lagerung und Verwendung der häuslichen Abwässer verfüge – nicht mehr verhältnismässig seien;