2.4.2.2. Die Vorinstanz erwog, vorliegend sei von sechs EGW auszugehen. Es seien fünf Wohn-, Arbeits- sowie Schlafzimmer und eine Ankleide vorhanden, welche gemäss den eingereichten Skizzen genügend gross sei, mit ausreichend Tageslicht durchflutet werde und folglich auch als Arbeitsoder Schlafzimmer nutzbar wäre (vgl. angefochtener Entscheid, S. 8). Ob von einem Referenzwert von Fr. 7'500.00 oder Fr. 8'400.00 pro EGW auszugehen sei, könne offenbleiben. Die tatsächlichen Kosten für den Kanalisationsanschluss überschritten die Vergleichswerte ohnehin nicht (vgl. hin- - 10 -