1.1.3. Der Gemeinderat hält in seiner Beschwerdeantwort fest, der Baubewilligungsentscheid vom 8. März 2021 stütze sich auf die Zustimmung der kantonalen Behörden. Die kantonale Kompetenz sei denn auch unbestritten. Selbst wenn das BVU, Abteilung für Umwelt, in eigener Kompetenz und -6-