B. 1. Gegen den Entscheid des Gemeinderats erhob A._____ am 9. April 2021 Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat, wobei sich der Beschwerdeantrag gegen die Anordnung richtete, die Liegenschaft an die öffentliche Kanalisation anzuschliessen. 2. Der Regierungsrat fällte am 14. Dezember 2022 folgenden Entscheid: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.