2. Mit Verfügung vom 16. Februar 2021 stimmte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, dem Baugesuch unter Auflagen grossmehrheitlich zu. Für die Einzäunung des Wohnhauses wurde dagegen keine Zustimmung erteilt. Zudem ordnete das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, an, die Liegenschaft sei an die öffentliche Kanalisation anzuschliessen. Gestützt auf diesen (Teil-)Entscheid erteilte der Gemeinderat am 8. März 2021 die Baubewilligung unter diversen Auflagen sowie Bedingungen und verfügte den Anschluss der Liegenschaft an die öffentliche Kanalisation.