D. Mit Eingabe vom 6. November 2022 liess die Beschwerdeführerin beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben und Folgendes beantragen (act. 10 ff.): 1. Der Einspracheentscheid vom 2. November 2023 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin und ihren zwei Kindern sei wiedererwägungsweise der weitere Aufenthalt in der Schweiz zu bewilligen und ihnen eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. 3. Eventuell sei das Verfahren zur materiellen Prüfung des Wiedererwägungsgesuches an die Vorinstanzen zurückzuweisen.