Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde in der Besetzung Busslinger (Vorsitz), Berger und Schircks sowie Gerichtsschreiberin William mit Entscheid WBE.2023.306 vom 27. September 2023 ab (MI-act. 682 ff.). Die Vorinstanz erliess am 2. November 2023 folgenden Einspracheentscheid (act. 1 ff.): 1. Die Einsprache wird abgewiesen, soweit auf sie eingetreten werden darf. 2. Es werden keine Gebühren erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. -7- Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.