C. Dagegen liess die Beschwerdeführerin am 30. August 2023 Einsprache erheben und folgende Anträge stellen (MI-act. 596 ff.): 1. Die Verfügung vom 14. August 2023 sei aufzuheben. 2. Frau A._____ und ihren zwei Kindern sei wiedererwägungsweise der weitere Aufenthalt in der Schweiz zu bewilligen und ihr eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. 3. Ev. sei der Einsprecherin für das Verlassen der Schweiz die Frist neu auf 3 Monate nach Rechtskraft des Entscheides über das Wiedererwägungsverfahren anzusetzen. -6-