1. Die Verfügung des Migrationsamtes vom 19. November 2021 sei in Wiedererwägung zu ziehen und aufzuheben. 2. Frau A._____ sei in Wiedererwägung der Verfügung vom 19. November 2021 die Aufenthaltsbewilligung zu verlängern. 3. Die Frist für das Verlassen der Schweiz sei neu auf 3 Monate nach Rechtskraft des Entscheides über das Wiedererwägungsverfahren anzusetzen. Mit Verfügung vom 14. August 2023 trat das MIKA auf das Gesuch nicht ein und entzog einer allfälligen Einsprache die aufschiebende Wirkung (MIact. 590 ff.).