Gegen diese Verfügung liess die Beschwerdeführerin am 17. Dezember 2021 beim Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) Einsprache erheben und verlangte die Aufhebung der Verfügung unter Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für -5- das Verfahren vor dem MIKA und das Einspracheverfahren (MIact. 286 ff.).