1. Die am 31. August 2021 abgelaufene Aufenthaltsbewilligung von A._____ wird nicht mehr verlängert und die Genannte wird aus der Schweiz weggewiesen. 2. A._____ hat die Schweiz spätestens 90 Tage nach Rechtskraft dieser Verfügung zu verlassen. Danach kann die Wegweisung zwangsweise vollzogen werden. 3. Die Kinder B._____, geb. tt.mm.jjjj und C._____, geb. tt.mm.jjjj werden in diese Verfügung miteinbezogen. 4. Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 5. Es wird eine Staatsgebühr von Fr. 600.00 erhoben.