Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 31. Januar 2020 wurde die Beschwerdeführerin sodann erneut wegen Ungehorsams im Betreibungsverfahren zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt (MI-act. 218 f.). Mit Schreiben vom 9. Juni 2021 teilte das MIKA der Beschwerdeführerin mit, dass es beabsichtige, ihre Aufenthaltsbewilligung aufgrund des Dahin- -4-