- Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 23. September 2011 wegen Nichttragens der Sicherheitsgurte durch die Mitfahrerin oder den Mitfahrer zu einer Busse von Fr. 60.00 (MI-act. 57 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 12. August 2015 wegen nicht oder nicht gut sichtbaren Anbringens des Parkzettels am Fahrzeug zu einer Busse von Fr. 40.00 (MI-act. 121 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 28. Oktober 2015 wegen Ungehorsams als Schuldnerin im Betreibungs- und Konkursverfahren zu einer Busse von Fr. 300.00 (MI-act.