2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 4'400.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 182.00, gesamthaft Fr. 4'582.00], sind von den Beschwerdeführenden unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Beschwerdeführenden (Vertreterin) das Kantonale Steueramt den Stadtrat R._____ die Eidgenössische Steuerverwaltung Mitteilung an: das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten