II. 1. 1.1 Hauptgegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet die Frage, ob der angefochtene Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, wie die Beschwerdeführenden geltend machen, nichtig ist. Die Beschwerdeführenden rügen dabei sinngemäss vor allem formelle Mängel, insbesondere die angeblich unzureichende Unterzeichnung des angefochtenen Urteils sowie die angebliche Befangenheit des vorinstanzlichen Gerichtspräsidenten.