[S. 5] Es wird beantragt, das Urteil vom 21.09.2023 aufgrund von Nichtigkeit ersatzlos aufzuheben und die Verhältnisse korrigierend zu bereinigen und B._____ und A._____ ist Genugtuung und Schadenersatz zuzusprechen. Darüber hinaus beantragten die Beschwerdeführenden sinngemäss, gegen folgende Personen strafrechtliche Untersuchungen wegen Amtsmissbrauchs gemäss Art. 312 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) bzw. im Fall von C._____ wegen Begünstigung gemäss Art. 305 StGB einleiten zu lassen (S. 5 der Eingabe vom 2. November 2023):