Mit Urteil 3-RV.2021.148 vom 21. September 2023 wies das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, den Rekurs gegen den Einspracheentscheid betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2015 und mit Urteil 3-RV.2021.149 vom 21. September 2023 den Rekurs gegen den Einspracheentscheid betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2016 ab. D. 1. Am 2. November 2023 reichten die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr anwaltlich vertretenen A._____ und B._____ elektronisch die wie folgt überschriebene Eingabe ein: