2. Eventualiter seien auf Antrag hiermit- oder von Amtes wegen- die rechtskräftigen Verfügungen, respektive rechtskräftigen Entscheide, zu Gunsten der steuerpflichtigen Person zu revidieren, zumal offensichtlich ein Verbrechen oder Vergehen, den Entscheid beeinflusst hat. 3. Eventualiter wird an den Rechtsbegehren gemäss Rekurs vom 14. September 2021 in allen Teilen festgehalten. 3. Das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, forderte A._____ und B._____ mit Schreiben vom 10. Juli 2023 auf, weitere Unterlagen einzureichen. Das entsprechende Schreiben wurde mit dem Vermerk "Annahme verweigert" retourniert.