Die von A._____ und B._____ dagegen erhobenen Einsprachen wurden beide je mit Einspracheentscheid vom 16. Juni 2021 abgewiesen. C. 1. A._____ und B._____ liessen gegen die beiden Einspracheentscheide mit Eingaben ihres damaligen Rechtsvertreters vom 14. September 2021 jeweils Rekurs an das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, erheben. Hinsichtlich der Steuerperiode 2016 stellen sie folgende Anträge: 1. Es sei der angefochtene Einspracheentscheid vom 16. Juni 2021 aufzuheben.