3. Der Regierungsrat wird verpflichtet, den Beschwerdeführern die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 14'400.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführer (Vertreter) den Regierungsrat den Stadtrat Q._____ das Bundesamt für Umwelt das Bundesamt für Raumentwicklung das Bundesamt für Kultur Mitteilung an: das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten