1.2. Der Regierungsrat hat den Beschwerdeführern das Road Safety Audit (RSA) des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Verkehrsmanagement, vom 12. Februar 2016 samt Monitoring vom 18. Januar 2017 zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs zur schriftlichen Stellungnahme zuzustellen. 2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 10'000.00 sowie der Kanzleigebühr und den - 57 - Auslagen von Fr. 1'052.00, gesamthaft Fr. 11'052.00, gehen zu Lasten des Kantons.