zwischen Anpassungen, die aus Sicht der Verkehrssicherheit nötig und entsprechend zu berücksichtigen sind (Kategorie A), Anpassungen, die im Ermessensspielraum der Bauherrschaft zur Optimierung der Verkehrssicherheit liegen und berücksichtigt werden sollten (Kategorie B) und wünschenswerten Anpassungen, welche die Verkehrssicherheit verbessern (Kategorie C). Inwieweit die Empfehlungen, die ausschliesslich den Kategorien A und B zugeordnet wurden, im aktuellen Strassenbauprojekt berücksichtigt wurden, liesse sich anhand eines Vergleichs der Projektunterlagen von 2011/12 mit den im Januar/Februar 2020 aufgelegten Projektunterlagen nachvollziehen. Im Rahmen des Auditer-