Im Urteil 1C_159/2014 vom 10. Oktober 2014, Erw. 4.3 f., hat sich das Bundesge- - 54 - richt ausführlicher mit dieser Kritik auseinandergesetzt und den Kreis verwaltungsinterner Akten weiter eingeschränkt. Danach unterliegen Berichte, welche verschiedene Amtsstellen zuhanden der entscheidenden Behörde in einem koordinierten Entscheidverfahren erstellen, dem Akteneinsichtsrecht (vgl. WALDMANN/OESCHGER, a.a.O., N. 67 zu Art. 26).