Mit einem Road Safety Audit würden Strassenbauprojekte auf mögliche Sicherheitsdefizite überprüft, sodass mögliche Fehler in der Projektierung erkannt und allenfalls korrigiert werden könnten. Es diene folglich als wesentliche Grundlage für die Beurteilung der Sicherheit des Projekts und damit der Klärung des Sachverhalts. Wie die Vorinstanz zum gegenteiligen Schluss gelange, wonach das Road Safety Audit bloss der verwaltungsinternen Meinungsbildung diene, keinen Beweischarakter habe und für den verwaltungsinternen Gebrauch, nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sei, werde nicht begründet.