scheids zu bilden. Die Einstufung eines Beweismittels als verwaltungsinternes Papier durch die Behörde sei dabei nicht relevant. Massgeblich sei vielmehr die objektive Bedeutung des Aktenstücks für die verfügungswesentliche Sachverhaltsfeststellung im konkreten Fall. Verwaltungsintern erstellte Berichte und Gutachten zu streitigen Sachverhaltsfragen würden dem Akteneinsichtsrecht unterliegen. Mit einem Road Safety Audit würden Strassenbauprojekte auf mögliche Sicherheitsdefizite überprüft, sodass mögliche Fehler in der Projektierung erkannt und allenfalls korrigiert werden könnten.