Damit verbleibt als einziger bekannter Eingriff ins ISOS- Inventarobjekt AG qqq die im Jahr 1986 errichtete Lichtsignalanlage. Weitere Eingriffe, die zu einer schleichenden Veränderung der Inventarobjekte (des Ortsbildes der QR-Strasse oder der W- Schlucht._____) geführt haben sollen, werden von den Beschwerdeführern nicht genannt. Auch unter diesem Aspekt ist die Einholung eines Gutachtens der ENHK schon bei einer leichten Beeinträchtigung von Inventarobjekten entbehrlich.