Entsprechend können bauliche Veränderungen, die vor August 1975 bzw. vor 1996 stattgefunden haben, nicht als Eingriffe in Inventarobjekte gewertet werden. Effektiv war die südliche Häuserzeile bereits bei der ISOS- Erstinventarisation vorhanden (vgl. in der Karte und im dazugehörigen L- Blatt das Element 2.0.17 "neue Häuserzeile am Flussufer"). Der von den Beschwerdeführern erwähnte Betonviadukt dürfte 1996 ebenfalls bereits bestanden haben. Damit verbleibt als einziger bekannter Eingriff ins ISOS- Inventarobjekt AG qqq die im Jahr 1986 errichtete Lichtsignalanlage.