_), QS-Strasse (AG yyy), sowie die V-Strasse als Abschnitt der Strecke AG sss. Die V-Strasse ist zwar vom Strassenbauprojekt betroffen. Dieses greift aber nicht in die historische Substanz ein, indem lediglich der bestehende Asphaltbelag durch Pflastersteine ersetzt wird (was dem früheren Bestand näherkommt). Folglich kann eine Beeinträchtigung von IVS-Inventarobjekten durch das streitgegenständliche Strassenbauprojekt mit Sicherheit ausgeschlossen werden. [Kartenausschnitt IVS]