4.3.3. Die Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Natur und Landschaft, gelangte in ihrer Stellungnahme vom 8. Dezember 2023 ihrerseits zum Ergebnis, dass das BLN-Objekt ppp (W-Schlucht._____ in Q._____) durch das streitgegenständliche Strassenbauprojekt nicht erheblich beeinträchtigt werde. Die geplante Sanierung der K aaa betreffe den Randbereich des geschützten Objekts und stelle die Erreichung der landschaftlichen Ziele des Schutzobjekts in keiner Weise in Frage. Das Gesamtbild der Schlucht mit der darüber liegenden Altstadt von Q._