5.3). Geht es – wie hier – um eine mögliche Beeinträchtigung eines ISOS-Inven- tarobjekts, sind die zuständige Fachstellen auf kantonaler Ebene die Abteilung Raumentwicklung des BVU, Fachstelle Siedlungsentwicklung und Ortsbild (FSO), und – je nach Lage bzw. Zonierung – die kantonale Denkmalpflege (Departement Bildung, Kultur und Sport [BKS]); für die Beurteilung einer möglichen Beeinträchtigung eines BLN-Inventarobjekts ist die zuständige kantonale Fachstelle die Abteilung Landschaft und Gewässer des BVU (vgl. § 15 Abs. 1 der Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensräume vom 17. September 1990 [Naturschutzverordnung, SAR 785.131]).