Hinzu kommt noch, dass ein Teil des Strassenbauprojekts (im Bereich der Rechtskurve von der T-Strasse auf die V-Strasse innerhalb des Gewässerraums der […] liegt (vgl. dazu die nachfolgenden Kartenausschnitte aus der Fachkarte Gewässerraum auf dem Geoportal des AGIS [die blau schraffierten Bereiche entsprechen dem Gewässerraum] und aus dem Projektplan "Signalisation und Markierung", Massstab 1:500). Auch unter diesem Aspekt ist das vorliegende Strassenbauprojekt als Bundesaufgabe im Sinne von Art. 2 NHG zu qualifizieren (vgl. das Urteil des Bundesgerichts 1C_217/2018 vom 11. April 2019, Erw. 4.1).