Die in Aussicht gestellte Beteiligung des Bundes beträgt Fr. 110'000.00. Aufgrund dieser finanziellen Beteiligung des Bundes, möge diese auch noch so bescheiden sein, ist beim streitgegenständlichen Strassenausbau von einer Bundesaufgabe auszugehen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das Projekt auch ohne Beteiligung des Bundes realisiert werden könnte. Entscheidend ist einzig, dass Beiträge geleistet werden.