(die dadurch auf insgesamt 2,2 m "eingedolt" werde), was als baulicher Eingriff in den Gewässerraum und die Uferschutzzone des BLN-Inventarobjekts zu werten sei, den Ersatz dieser Betonbrüstung durch ein Geländer, dessentwegen einerseits mit einer Zunahme der Lichtverschmutzung in der W- Schlucht._____ insbesondere durch den nächtlichen Autoverkehr zu rechnen sei, was sich negativ auf die Lebensraumqualitäten der Insekten und Fledermauspopulationen in der W-Schlucht._____ auswirke, andererseits mit einem Eintrag von belastetem und im Winter mit Salz angereichertem Spritzwasser des Verkehrsraums in das Ökosystem W- - 47 -