mobilisten aufgrund des Erscheinungsbilds nicht daranhielten). Entweder die Automobilisten halten sich an die signalisierte Temporeduktion, dann ist die Zunahme der Verkehrssicherheit nicht bloss suggeriert, sondern Realität, oder sie halten sich wegen des Erscheinungsbilds der Strasse, sprich mangels genügender Erkennbarkeit einer signalisierten Temporeduktion nicht daran und würden entsprechend nicht in falscher Sicherheit gewogen. 3.2.8. Aus den dargelegten Gründen sind die angefochtenen Regierungsratsbeschlüsse in teilweiser Gutheissung der vorliegenden Beschwerde aufzuhe- - 45 -