eigene Lärmberechnungen seitens der kantonalen Stellen liegen nicht vor. Ferner muten einige der in den Stellungnahmen getroffenen Annahmen insbesondere zu den Auswirkungen einer Geschwindigkeitsreduktion auf die verkehrlichen Aspekte etwas spekulativ an und werden nicht hinreichend mit entsprechenden Untersuchungen oder Erfahrungswerten unterlegt. Der Tenor der Stellungnahmen ist dabei klar: Es braucht neben den mit dem Strassenbauprojekt bereits beschlossenen Massnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation und der Verkehrssicherheit keine Geschwindigkeitsreduktion, die ebenfalls diesen Zielen dienen würde.