Noch nicht näher untersucht ist der Zeitverlust für Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs. Generell dürften aber die Auswirkungen von Tempo 30 auf die Reisezeit hier eher gering sein, wenn man aufgrund der konkreten Verhältnisse mit einer Fahrzeitverlängerung von zwei Sekunden pro 100 m rechnet (vgl. Fachbericht Lärm, S. 29 f.), was bei einer Streckenlänge von ca. 440 m weniger als zehn Sekunden entspricht. Den Verkehrsfluss tendenziell störende bauliche Massnahmen zur Durchsetzung von Tempo 30 braucht es unter Umständen gar nicht. Auch diesbezüglich tut aber eine verkehrsgutachterliche Abklärung not. - 44 -