Zudem liessen sich damit zumindest auf längere Sicht sowohl der Mittelungspegel Leq als erst recht der Maximalpegel Lmax stärker senken (S. 13 und 17), spätestens nach Ablauf des fünften Betriebsjahrs des lärmarmen Belags, dessen akustische Wirkung erfahrungsgemäss bereits nach wenigen Jahren stark nachlässt. Entsprechend erweist sich die Geschwindigkeitsreduktion als in der Regel nachhaltigere und auch tendenziell kostengünstigere Massnahme, selbst wenn damit zur Durchsetzung notwendige bauliche Massnahmen verbunden wären (vgl. die Urteile des Bundesgerichts 1C_513/2022 vom 7. Juli 2023, Erw. 3.4.4.3 und 3.7, und 1C_11/2017 vom 2. März 2018, Erw.