Ob von einer Geschwindigkeitsreduktion eine solche Verflüssigung/Verstetigung trotz oder gerade wegen der Beibehaltung der Unterbrüche zu erwarten ist, ist zwischen den Parteien umstritten und gutachterlich zu klären. Von negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss scheint umgekehrt nicht ausgegangen zu werden, jedenfalls solange keine flankierenden baulichen Massnahmen ergriffen werden.