Der Fachbericht hält sodann fest, dass eine abweichende Geschwindigkeit nichts an der Leistungsfähigkeit des streitbetroffenen Strassenabschnitts ändern würde, die vor allem durch die aus Verkehrssicherheitsgründen gewollten Unterbrüche (Fahrbahnhalte, Lichtsignalanlage, Fussgängerstreifen, Querungshilfe bei der Einmündung in die R-Strasse) eingeschränkt werde. Genauere Angaben zu den Auswirkungen der Einführung von Tempo 30 auf den Verkehrsablauf fehlen hingegen. Es wird lediglich angenommen, dass eine Geschwindigkeitsreduktion keine Steigerung der Leistungsfähigkeit bewirken würde. Im Umkehrschluss würde die Leistungsfähigkeit jedenfalls nicht abnehmen.