2.2.3), was für eine Geschwindigkeitsreduktion spräche (weil sich dadurch wenigstens die Heftigkeit möglicher Kollisionen vermindern liesse). Die Beschwerdeführer weisen auf weitere, teils erst durch das geplante Strassenbauprojekt entstehende Sicherheitsdefizite hin, welche durch die Einführung von Tempo 30 allenfalls behoben oder wenigstens entschärft werden könnten (Kernfahrbahn mit teils zu schmalen Radstreifen trotz eines DTV von mehr als 10'000 Fahrzeugen; neue Busfahrbahnhaltestelle Richtung AF-Strasse, die zu einem Rückstau und in der Folge zur Begünstigung von Auffahrunfällen nach eine Rechtskurve führen könnte; neue Querungshilfe - 41 -