Jedenfalls gibt es keine gesicherten Erkenntnisse dazu, dass die Auswirkungen auf den Maximalpegel exakt denjenigen auf den Mittelungspegel entsprechen (vgl. Beschwerdeantwort, S. 14). Wenn dem so wäre, wäre im Fachbericht Lärm nicht auf die Notwendigkeit von Wirkungsanalysen hingewiesen worden. Immerhin wurde im Fachbericht Lärm festgestellt (S. 13, 14 und 17), dass die Kombination aus dem Einbau eines lärmarmen Belags und einer Einführung von Tempo 30 zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte bei allen Liegenschaften des Projektperimeters führt, sich der Maximalpegel damit um bis zu 5,9 dB(A) senken lässt und eine Temporeduktion in jedem Fall eine Reduktion der Flankensteilheit bewirkt.