3.2.6. Für die trotz Einbau eines lärmarmen Belags weiterhin (mit Sicherheit oder eventuell) von einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte betroffenen Liegenschaften im Projektperimeter müssten entweder Erleichterungen nach Art. 17 USG und Art. 14 LSV gewährt bzw. aus der letzten lärmrechtlichen Sanierung im Jahr 2013 bestätigt, oder aber weitere Lärmschutzmassnahmen ins Auge gefasst und die damals gewährten Erleichterungen gestützt auf Art. 18 Abs. 2 USG aufgehoben werden, was nach dem oben Ausgeführten (siehe dazu Erw.